Fuchs Fitness GmbH

fit Lounge light (im Dolomitencenter Lienz)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.0          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Fuchs Fitness GmbH - fitLounge light, Amlacherstraße 2, Top 9, 9900 Lienz (im Folgendem kurz fL genannt) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der fL abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen der fL berechtigt sind. Die Bezahlung sämtlicher von der fL angebotenen Leistungen und Produkte erfolgt im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist daher die Möglichkeit des Antragstellers, alle Zahlungen über ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu leisten.

 

1.1          Mitglieder sind verpflichtet, der fL zum Zwecke der Identitätsfeststellung sowie zum Zwecke der Abrechnung wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben zu ihrer/seiner Person (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer,

E-Mail-Adresse sowie sonstige, für die Abrechnung erforderliche Daten wie Konto-Nr. Bankinstitut, IBAN usw.) zu machen, soweit diese für eine Mitgliedschaft erforderlich sind. Mitglieder sind außerdem verpflichtet, diese persönlichen Angaben sowie alle sonstigen Informationen, die der fL zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu aktualisieren.

 

1.2          Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die fL zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit der fL. Die fL ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt die fL das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und der fL ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Mitgliedsvertrag zustande.

 

1.3          Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z. B. mittels E-mail) gewährleistet.

 

1.4          Der Antragsteller erhält nach Antragstellung eine MemberCard (einmalige Aktivierungsgebühr von € 29,90), die ihm den Zutritt zum fL-Fitnessstudio ermöglicht.  Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages.

 

1.5          Um in der fL trainieren zu können, muss das Mitglied mindestens 14 Jahre alt sein, die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Jedoch kann man nur im ständigen Beisein des Erziehungsberechtigten trainieren, welcher während des Trainings die Fürsorgepflicht übernimmt.

Jugendliche ab 16 und vor Vollendung des 18. Lebensjahres können das Training ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten selbständig absolvieren, vorausgesetzt der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

 

1.6          Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihr/ihm erstellt wird. Bei online Mitgliedsantragstellung kann das Foto vom Mitglied auch digital per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, die fL übernimmt keine Haftung im Rahmen des Urheberrechts. Das Foto dient ausschließlich der visiuellen Kontrolle im fL-Fitnessstudio.

 

2.0          Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt zum fL-Fitnessstudio. Ohne Registrierung (einchecken) mittels der MemberCard ist der Zutritt zum fL-Fitnessstudio nicht möglich und die Verwendung aller Fitnessgeräte nicht erlaubt.

 

2.1          Die Benützung der Trainingsgeräte und Einrichtungen des fL-Fitnessstudios erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der fL oder ihres Personals ausgeschlossen. Das Mitglied führt alle Übungen in Eigenverantwortung aus. Das medizinische Risiko trägt alleine das Mitglied. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

 

2.2          Das Mitglied muss ihr/sein persönliches Training an ihre/seine persönliche Leistungsfähigkeit anpassen. Die fL empfiehlt die Trainingsbereitschaft vor Beginn der Mitgliedschaft von einem Arzt überprüfen zu lassen. Das Mitglied bestätigt in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung für das von ihm gewählte Training zu sein. Es hat dies auch in Zukunft eigenverantwortlich mit dem Arzt abgeklärt. Der Mitgliedsvertrag beinhaltet keine Trainingseinweisung oder Betreuung und das Mitglied trainiert eigenständig an den Geräten bzw. die Bedienung dieser Geräte ist dem Mitglied bekannt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Personaltraining gebucht werden.

 

2.3          Alle Produkte und Leistungen, die die fL zusätzlich zu den Trainingsmöglichkeiten im fL-Fitnessstudio anbietet, können vom Mitglied bargeldlos über die MemberCard in Anspruch genommen werden. Die MemberCard kann vom Mitglied an der Rezeption aufgeladen werden. Die fL legt den Höchstbetrag dieses Guthabens im Einzelfall fest.

 

2.4          Die Bezahlung des aufgeladenen Guthabens erfolgt mittels Kredit- oder Bankomatkarte oder in bar. 

 

2.5          Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Den Verlust oder Diebstahl der MemberCard hat das Mitglied der fL zu melden.

 

2.6          Für die Ausstellung sowie eine allfällige Neuausstellung (Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung) der MemberCard wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 29,90 erhoben.

 

2.7          Die fL ist berechtigt, aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Mitglied bestehende offene Forderungen, insbesondere den fälligen Mitgliedsbeitrag und die Aktivierungsgebühr mit einem allfälligen Guthaben des Mitglieds auf der MemberCard aufzurechnen.

 

2.8          Das Recht der fL auf außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages bleibt von der Aufrechnung unberührt.

 

3.0          Widerrufsrecht bei Online-Anmeldungen

Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied die fL mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail an info.lienz@fitlounge.at) über seinen Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass das Mitglied die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs von Online-Anmeldungen

Wenn das Mitglied diesen Vertrag widerruft, hat die fL alle Zahlungen, die sie vom Mitglied erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der fL eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann das Mitglied nicht mehr trainieren. Während der Widerrufsfrist genutzte Leistungen und offene Forderungen werden aufgerechnet. Für diese Rückzahlung verwendet die fL dasselbe Zahlungsmittel, das das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mitglied wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mitglied wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

4.0          Die Mitgliedschaft wird für die Mindestlaufzeit von 12 Beitragsmonaten (BM) abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um weitere 12 BM auf unbestimmte Zeit.

Beide Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, den Jahresvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres (12 BM) zu kündigen. Das Mitglied hat seine/ihre Kündigungserklärung an die fL zu richten.

Der Mitgliedsvertrag für einen Monatsvertrag wird für die Mindestlaufzeit von 1 Monat abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um einen weiteren Vertragsmonat auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, den Monatsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats zu kündigen. Das Mitglied hat ihre/seine Kündigungserklärung an die fL zu richten.

 

4.1          Zusätzlich ist das Mitglied bei einem Wohnortswechsel in mehr als 50 km Entfernung zum fL-Fitnessstudio gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

 

4.2          Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung durch den Arbeitgeber) als Trainingszeit gutgeschrieben. Die Abwesenheit muss mind. 2 Wochen betragen.

 

4.3          Nach Beendigung einer Mitgliedschaft ist die MemberCard ungültig bzw. nicht mehr für Eintritte nutzbar. Im Falle eines Neubeginns muss eine Aktivierungsgebühr von € 9,00 beglichen werden.

 

5.0          Bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund des Bundesgesetzes betreffend der vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 BGBl. I Nr. 12/2020 §1 wird die Mitgliedschaft stillgelegt und bei Wiedereröffnung um das Ausmaß der zeitlichen Unterbrechung verlängert. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von monatlichen Entgelten befreit. Des Weiteren stellen eventuell verordnete zeitliche Einschränkungen und Erlässe, die Teile des Trainings nicht ermöglichen, keinen Kündigungsgrund dar.

 

6.0          Die Mitgliedschaft in der fL ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.

 

6.1          Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 100,00. Der fL bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.

 

7.0          Der Mitgliedsbeitrag ist mit Vertragsabschluss fällig und wird von der fL mittels Lastschriftverfahren monatlich abgebucht. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen der fL nicht in Anspruch genommen werden. 

 

7.1          Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen wie Elektrolytgetränke, Warenautomat, Trainingsplan, Geräteeinweisung und Personal Training nicht enthalten.

 

7.2          Wurde im Mitgliedsvertrag die Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages durch Einmalzahlung vereinbart, ist der gesamte Betrag binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss bar zu bezahlen oder auf das Konto der fL zu überweisen.

 

7.3       Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr/sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist die fL berechtigt, dem Mitglied die Kosten der Bankrücklastschrift und den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.

 

7.4          Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist die fL berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu verwehren. Zudem behält sich die fL das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

7.5          Die fL behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

 

8.0          Das Mitglied ist berechtigt, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr das fL-Fitnessstudio zu nützen. (Ausn. Punkt 5).

 

8.1          Das Nichtbenutzen der Einrichtungen und Trainingsangebote des fL-Fitnessstudios berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.

 

9.0          Für Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet die fL lediglich, wenn der Schaden von der fL oder von einer Person, für die die fL einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

 

9.1          Die fL stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, welche vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im fL-Fitnessstudio genutzt werden dürfen. Die fL ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde auf Kosten des Mitglieds öffnen zu lassen. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für darin eingebrachte Gegenstände. Die fL haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, MemberCard etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

 

10.0       Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:

 

a)   die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen zu betreten;

b)   aus hygienischen Gründen muss jedes Mitglied ein Handtuch mit sich tragen und zum Training auf die Geräte legen;

c)   den Weisungen des Trainingspersonals, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der

      Ordnung und Sicherheit notwendig sind, Folge zu leisten;

d)   die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen

      Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainingspausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;

e)   im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu

      betreten;

f)   die Spinde sauber zu hinterlassen.

g)   Fitnessgeräte und bewegliche Geräte (Hanteln, Scheiben udgl) sind nach Gebrauch von Schweißrückständen zu

      befreien. Dazu steht Desinfektionsmittel bereit.

h)  Die Geräte / Hanteln sind geräuscharm abzusetzen. Langhanteln nicht fallen lassen. Lärmbelästigung ist zu vermeiden  

      und führt zum Entzug der Karte.

 

10.1       Bei schwerwiegenden Verstößen gegen eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen a) bis h) ist die fL berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.

 

11.0       Es ist dem Mitglied untersagt, im fL-Fitnessstudio zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (Anabolika), ins fL-Fitnessstudio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

11.1       Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die fL berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.

 

12.0       Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren ins fL-Fitnessstudio ist nicht gestattet.

 

12.1       Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das fL-Fitnessstudio mitzubringen und dort auch zu konsumieren.

 

13.0       Die fL erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich ihres/seines

Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisse dient

oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

Beim Betreten des fL-Fitnessstudios erfasst die fL Datum, Uhrzeit und Mitglieds-Nummer des Mitglieds und speichert diese

Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

 

13.1       Sie können jederzeit Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die von uns gespeichert werden, verlangen. Sie haben als Betroffener auch das Recht auf Widerruf, Auskunft, Löschung, Richtigstellung, Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht unsererseits gegenübersteht.

 

14.0       Die fL überwacht das fL-Fitnessstudio teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,

soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit ihrer Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der

Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

 

14.1       Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetztes werden eingehalten.

 

15.0       Das Mitglied haftet die von ihr/ihm verursachten Beschädigungen und/oder Verschmutzungen der Räumlichkeiten und der Trainingsgeräte der fL, sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat die entsprechenden Reparatur-

und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu tragen.

 

16.0       Aggressives Verhalten und sexuelle Belästigung führen zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft ohne Beitragsrückerstattung sowie zu Hausverbot für das gesamte fL-Fitnessstudio.

 

17.0        Die fL ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die fL auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die fL berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung der unter Punkt 4.0 angegebenen Kündigungsfristen zu kündigen.

 

18.0       Mit der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages akzeptiert das Mitglied gleichzeitig die ihr/ihm ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten immer die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

19.0       Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

20.0       Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht in Lienz. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

 

Da wir stets bemüht sind, jeden Tag besser zu werden, bitten wir alle Mitglieder, Kritik und Anregungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des fL-Fitnessstudios weiter zu geben.

 

 

Lienz, November 2022