AGB Fuchs Fitness GmbH
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Fuchs Fitness GmbH, Andrä Idl Straße 8, 9990 Debant (im Folgenden „fL“) über die Nutzung der Fitnessstudios (fitLounge / fitLounge Light).
1.2. Diese AGB hängen im Eingangsbereich der Fitnessstudios und sind online über unsere Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4. Mitglieder sind verpflichtet, der fL zum Zwecke der Identitätsfeststellung sowie zum Zwecke der Abrechnung wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben zu ihrer/seiner Person (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie sonstige, für die Abrechnung erforderliche Daten wie Konto-Nr. Bankinstitut, IBAN usw.) zu machen, soweit diese für eine Mitgliedschaft erforderlich sind. Mitglieder sind außerdem verpflichtet, diese persönlichen Angaben sowie alle sonstigen Informationen, die der fL zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu aktualisieren.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss erhält das Mitglied den Vertrag digital zugestellt. Auf Wunsch auch ausgedruckt in Papierform. Weitere Vertragskopien sind jederzeit ausstellbar. Digital ist der Vertrag jederzeit in unserer MySports App ersichtlich.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Um in der fL trainieren zu können, muss das Mitglied mindestens 14 Jahre alt sein. Jedoch kann man nur im ständigen Beisein des Erziehungsberechtigten trainieren, welcher während des Trainings die Fürsorgepflicht übernimmt. Jugendliche ab 16 und vor Vollendung des 18. Lebensjahres können das Training ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten selbständig absolvieren, vorausgesetzt der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
2.4. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihr/ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschließlich zur visuellen Kontrolle im fL-Fitnessstudio.
2.5. Die fL überwacht das fL-Fitnessstudio mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit ihrer Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist, sowie für notfallbedingte Maßnahmen. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
2.6. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z. B. mittels E-Mail) gewährleistet.
2.7. Die fL erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich ihres/seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des fL-Fitnessstudios erfasst die fL Datum, Uhrzeit und Mitglieds-Nummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
2.8. Sie können jederzeit Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die von uns gespeichert werden, verlangen. Sie haben als Betroffener auch das Recht auf Widerruf, Auskunft, Löschung, Richtigstellung, Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht unsererseits gegenübersteht.
2.9. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetztes werden eingehalten.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
3.3. Um einen Tarif abzuschließen willigt das werdende Mitglied ein, ein Startpaket (€ 29,90 einmalig) zu buchen. Ohne dieses Startpaket kann kein Training erfolgen. Folgende Dienstleistungen sind Inhalt des Paketes: Einführung Geräte, Anamnesegespräch.
3.4. Für den Wiedereinstieg (Voraussetzung: Karte noch vorhanden, alle Altforderungen wurden beglichen) werden lediglich € 9,90 eingehoben zum Zwecke der Anamnese bzw. Risikoabschätzung (Gespräch).
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 9,90 zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.1.8. Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:
4.1.8.1. die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen zu betreten;
4.1.8.2. aus hygienischen Gründen muss jedes Mitglied ein Handtuch mit sich tragen und zum Training auf die Geräte legen;
4.1.8.3. den Weisungen des Trainingspersonals, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig sind, Folge zu leisten;
4.1.8.4. die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainingspausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;
4.1.8.5. im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten;
4.1.8.6. die Spinde sauber zu hinterlassen;
4.1.8.7. Fitnessgeräte und bewegliche Geräte (Hanteln, Scheiben udgl) sind nach Gebrauch von Schweißrückständen zu befreien und mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren; Geräte sind in einem geordneten Zustand zu verlassen;
4.1.8.8. Trainingsgeräte dürfen nicht reserviert oder gar für mehrere Trainingseinheiten blockiert werden;
4.1.8.9. Die Geräte/Hanteln sind geräuscharm abzusetzen; Langhanteln nicht fallen lassen; Lärmbelästigung ist zu vermeiden und führt zum Entzug der Karte.
4.1.9. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die fL berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
4.3.4. Ohne Registrierung (einchecken) mittels der MemberCard ist der Zutritt zum fL-Fitnessstudio nicht möglich und die Verwendung aller Fitnessgeräte nicht erlaubt.
4.3.5. Die Benützung der Trainingsgeräte und Einrichtungen des fL-Fitnessstudios sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen der fL erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der fL oder ihres Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
4.3.6. Sicherheitsmaßnahmen um Rettungskette im Notfall in Gang zu setzen.
4.3.7. Jedes Mitglied verpflichtet sich mit Zustimmung zu den AGBs diese einzuhalten.
4.3.7.1. Notfalltaster – auf den gesamten Trainingsflächen sind sichtbar Notfalltaster angebracht. Diese dürfen nur im Notfall gedrückt werden. Es wird automatisch eine Rettungskette in Gang gesetzt. Achtung! Fehldrücken führt zu Selbstkosten. Einsatzkosten bewegen sich dabei um rund € 500,-.
4.3.7.2. Tragen des Notfallbandes – Um Training außerhalb der betreuten Zeiten zu ermöglichen, ist das Mitglied verpflichtet eine Notfalluhr zu tragen. Diese vor dem Training mitnehmen und nach dem Training retour hängen. Verlust des Bandes € 290,-.
4.3.7.3. Videoüberwachung – Um ständig die Trainingsfläche im Auge zu haben, ist jedes aktive Mitglied mit der Videoaufzeichnung einverstanden.
4.3.7.4. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.3.8. Die fL stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, welche vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im fL-Fitnessstudio genutzt werden dürfen. Die fL ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde auf Kosten des Mitglieds öffnen zu lassen. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für darin eingebrachte Gegenstände. Die fL haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, MemberCard etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
4.3.9. Für Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet die fL lediglich, wenn der Schaden von der fL oder von einer Person, für die die fL einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
4.3.10. Das Mitglied haftet die von ihr/ihm verursachten Beschädigungen und/oder Verschmutzungen der Räumlichkeiten und der Trainingsgeräte der fL, sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu tragen.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
Sonstiges
4.4.3. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.4.4. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Ohne voriger Absprache wird ein Dienstleistungsersatz eingefordert.
4.4.5. Die fL ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.4.6. Die fL kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
4.4.7. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung durch den Arbeitgeber) als Trainingszeit gutgeschrieben. Die Abwesenheit muss mind. 2 Wochen betragen.
5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Sonntag: fitLounge Debant: 00:00 bis 24:00 Uhr
fitLounge Light Lienz: 07:00 bis 22:00 Uhr
betreute Zeiten: laut Aushang Studio
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils zum Fälligkeitsdatum (Vertrag) im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Vorzugsweise sind Entgelte bargeldlos zu bezahlen, sprich eine Sepa Lastschrift Einwilligung ist notwendig!
6.2. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr/sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist die fL berechtigt, dem Mitglied die Kosten der Bankrücklastschrift und den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.
6.3. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist die fL berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu verwehren. Zudem behält sich die fL das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die fL berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu € 50,- geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.5. Die fL behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen
6.6. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
7. Vertragsdauer, Ruhezeiten und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate bzw. 1 Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen ist.
7.2. Der Mitgliedsvertrag für einen Monatstarif wird für die Mindestlaufzeit von 1 Monat abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um einen weiteren Vertragsmonat auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, den Monatsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats zu kündigen. Das Mitglied hat ihre/seine Kündigungserklärung an die fL zu richten.
7.3. Der Mitgliedsvertrag für einen Jahresvertrag wird für die Mindestlaufzeit von 12 Beitragsmonaten (BM) abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um weitere 6 BM auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, den Tarif mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zu kündigen. Das Mitglied hat seine/ihre Kündigungserklärung schriftlich an die fL zu richten. (Vertragsverlängerung angelehnt an Entscheidung 5 Ob 205/13b).
7.4. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, wie Elektrolytgetränke, Solarium, Infrarot, Kurse und Sauna nicht enthalten. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag. Pakete können zugebucht werden.
7.5. Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des fL-Fitnessstudios berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Bei der Nichtinanspruchnahme der Trainingsangebote und der angebotenen Kurse und Veranstaltungen der fL hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Kürzung des Mitgliedsbeitrages.
7.6. Die fL kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.6.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.6.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.6.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.7. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.7.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.7.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
7.7.3. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.8. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.9. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.10.Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
7.11.Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
7.12.Nach Beendigung einer Mitgliedschaft ist die MemberCard ungültig bzw. nicht mehr für Eintritte nutzbar. Im Falle eines Neubeginns in Form eines Monats- oder Jahresvertrages gilt Punkt 3.4.
7.13.Ein Umstieg von einem Monats- auf ein Jahresabo ist kostenlos.
7.14.Eine Ruhezeit ist nur bei der Jahreskarte 1x Jährlich möglich (max. 3 Monate). Diese Ruhemonate werden automatisch angehängt – somit kann sich die Laufzeit bis auf 15 Monate erstrecken, um die 12 BM zu erfüllen.
7.15.Das Mitglied ist berechtigt bei einem Wohnortswechsel in mehr als 50 km Entfernung zum fL-Fitnessstudio gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
8. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website der fL abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „absenden“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen.
10. Änderung der AGB
10.1.Die fL behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen. Es gelten immer die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2.Die fL wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3.Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Die fL wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
11. Schlussbestimmungen
11.1.Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.
11.2.Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
11.3.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
11.4.Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
12. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
Fuchs Fitness GmbH
Andrä Idl Straße 8
9990 Nusssdorf-Debant
e-mail: info@fitlounge.at
Tel: 0676 4704284
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen