AGB Fuchs Fitness GmbH

1.        Geltung

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Fuchs Fitness GmbH, Andrä Idl Straße 8, 9990 Debant (im Folgenden „fL“) über die Nutzung der Fitnessstudios (fitLounge Nußdorf-Debant und fitLounge Light Lienz).

1.2.    Die AGB hängen im Eingangsbereich der Fitnessstudios und sind online über unsere Website abrufbar.

1.3.    Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Fitnessstudiobetreiberin abgeschlossenen Fitnessvertrages zum Betreten und Nutzung der Fitnessgeräte in den beiden Fitnessstudios berechtigt sind.

1.4.    Mitglieder sind verpflichtet, der fL zum Zwecke der Identitätsfeststellung sowie zum Zwecke der Abrechnung wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben zu ihrer/seiner Person (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie sonstige, für die Abrechnung erforderliche Daten wie Konto-Nr. Bankinstitut, IBAN usw.) zu machen, soweit diese für eine Mitgliedschaft erforderlich sind. Mitglieder sind außerdem verpflichtet, diese persönlichen Angaben sowie alle sonstigen Informationen, die der fL zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu aktualisieren.

2.        Vertragsschluss

2.1.    Der Vertrag zwischen der Fitnessstudiobetreiberin und den Mitgliedern kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages in den Studios oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website der Fitnessstudiobetreiberin („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen dieser AGB vor.   

2.2.    Bei Vertragsabschluss erhalten die Mitglieder den Vertrag digital zugestellt, auf Wunsch auch ausgedruckt in Papierform. Weitere Vertragskopien sind jederzeit erhältlich. Digital ist der Vertrag jederzeit in unserer MySports App ersichtlich.

2.3.    Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Um in der fL trainieren zu können, müssen die Mitglieder mindestens 14 Jahre alt sein. Man kann nur im ständigen Beisein eines Erziehungsberechtigten trainieren, welche/r während des Trainings die Fürsorgepflicht übernimmt.

Jugendliche ab 16 und vor Vollendung des 18. Lebensjahres können das Training ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten selbständig absolvieren, vorausgesetzt der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. 

2.4.    Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihr/ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschließlich zur visuellen Kontrolle im fL-Fitnessstudio.

2.5.    Die fL überwacht die fL-Fitnessstudios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit ihrer Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist, sowie für notfallbedingte Maßnahmen.  Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

2.6.    Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form        (z. B. mittels E-Mail) gewährleistet.

2.7.    Die fL erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder (einschließlich ihres/seines Fotos) gemäß DSGVO selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des fL-Fitnessstudios erfasst die fL Datum, Uhrzeit und Mitglieds-Nummer der Mitglieder und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

2.8.    Sie können jederzeit Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die von uns gespeichert werden, verlangen. Sie haben als Betroffene/r auch das Recht auf Widerruf, Auskunft, Löschung, Richtigstellung, Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht unsererseits gegenübersteht.

2.9.    Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetztes und der DSGVO werden eingehalten.

3.        Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1.    Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).

3.2.    Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

3.3.    Um einen Tarif abzuschließen willigen werdende Mitglieder ein, ein Startpaket        (€ 29,90 einmalig) zu buchen. Ohne dieses Startpaket kann kein Training erfolgen. Folgende Dienstleistungen sind Inhalt des Paketes: Einführung Geräte, Anamnesegespräch.

3.4.    Für den Wiedereinstieg (Voraussetzungen: Karte noch vorhanden, alle Altforderungen  beglichen) werden lediglich € 9,90 eingehoben zum Zwecke der Anamnese bzw. Risikoabschätzung (Gespräch).

4.        Nutzung der Fitnessstudios

4.1.    Zutrittsgewährung

4.1.1.      Alle Mitglieder sind zum Betreten der Fitnessstudios und zur Nutzung der Einrichtungen und Geräte während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2.      Alle Mitglieder erhalten bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist der Fitnessstudiobetreiberin unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch die Mitglieder ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 9,90 zu  entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3.      Der Zutritt zu den Fitnessstudios ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zu den Fitnessstudios bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4.      Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5.      Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht-, Betäubungsmitteln oder Drogen stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6.      Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht-, Betäubungsmitteln oder Drogen sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten der Fitnessstudios ist untersagt.

4.1.7.      Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass Trainer*innen, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit der Fitnessstudios anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

4.1.8.     Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichten sich die Mitglieder: 

4.1.8.1.        die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen zu betreten;

4.1.8.2.        aus hygienischen Gründen müssen die Mitglieder ein Handtuch bei sich tragen und zum Training auf die Geräte legen;

4.1.8.3.        den Weisungen des Trainingspersonals, soweit diese zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit notwendig sind, Folge zu leisten;

4.1.8.4.        die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainingspausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;

4.1.8.5.        im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten;

4.1.8.6.        die Spinde sauber zu hinterlassen;

4.1.8.7.        Fitnessgeräte und bewegliche Geräte (Hanteln, Scheiben udgl) sind nach Gebrauch von Schweißrückständen zu befreien und mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren; Geräte sind in einem geordneten Zustand zu verlassen;

4.1.8.8.        Trainingsgeräte dürfen nicht reserviert oder gar für mehrere Trainingseinheiten blockiert werden;

4.1.8.9.        Die Geräte/Hanteln sind geräuscharm abzusetzen; Langhanteln nicht fallen lassen. Lärmbelästigung ist zu vermeiden und führt zum Entzug der Karte.

4.1.9.      Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die fL berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.

4.2.    Hygienevorschriften

4.2.1.      Aus hygienischen Gründen ist das Betreten der Trainingsbereiche und die Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Die Mitglieder haben weiteres ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

4.2.2.      Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3.      Sämtliche Bereiche der Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3.    Sicherheitsvorschriften

4.3.1.      Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung von der  Fitnessstudiobetreiberin oder deren Mitarbeiter*innen einzuholen.

4.3.2.      Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3.      Mitgebrachte Gegenstände sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht in den  Fitnessstudios zurückgelassen werden.

4.3.4.      Ohne Registrierung (einchecken - auschecken) mittels der MemberCard ist der Zutritt zu den fL-Fitnessstudios nicht möglich und die Verwendung aller Fitnessgeräte nicht erlaubt.

4.3.5.      Die Benützung der Trainingsgeräte und Einrichtungen der fL-Fitnessstudios sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen der fL erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der fL oder ihres Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Mitglieder.

4.4         Sicherheitsmaßnahmen um Rettungskette im Notfall in Gang zu setzen.

4.4.1     Alle Mitglieder verpflichten sich mit Zustimmung zu den AGBs diese einzuhalten.

4.4.2.   Notfalltaster – auf den gesamten Trainingsflächen sind sichtbar Notfalltaster angebracht. Diese dürfen nur im Notfall gedrückt werden. Es wird automatisch eine Rettungskette in Gang gesetzt. Achtung! Fehldrücken führt zu Selbstkosten. Einsatzkosten bewegen sich dabei um rund € 500,-.

4.4.3.   Tragen des Notfallbandes – Um Training außerhalb der betreuten Zeiten zu ermöglichen, sind die Mitglieder verpflichtet eine Notfalluhr zu tragen. Diese vor dem Training mitnehmen und nach dem Training retour hängen. Verlust des Bandes € 290,-. Die Notfallbänder sind im Bereich des Empfanges an einem Ständer aufgehängt.

4.4.4.   Videoüberwachung – Um ständig die Trainingsfläche überwachen zu können, sind alle aktiven Mitglieder mit der Videoaufzeichnung einverstanden.

4.4.5.   Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder sind die  Mitglieder angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

 

5.         Sonstiges

5.1.       Die fL stellt verschließbare Spinde zur Verfügung, welche von den  Mitgliedern ausschließlich während der Anwesenheit in den  fL-Fitnessstudios genutzt werden dürfen. Die fL ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde auf Kosten der Mitglieder öffnen zu lassen. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für darin eingebrachte Gegenstände. Die fL haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Bekleidung, MemberCard etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Mitglieder.

5.2         Für Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet die fL lediglich, wenn der Schaden von der fL oder von einer Person, für die die fL einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

5.3         Die Mitglieder haften für die von ihr/ihm verursachten Beschädigungen und/oder Verschmutzungen der Räumlichkeiten und der Trainingsgeräte der fL, sowie für den Verlust von Leihgegenständen und haben die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu tragen.

5.4      Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

5.4.1        Alle Mitglieder haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

5.4.2        Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

5.5         Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiberin und ihre Mitarbeiter*innen Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der Fitnessstudios verwiesen werden.

5.6.       Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung in den Fitnessstudios, wie etwa entgeltliche Coachings, Kurse oder sonstige kostenpflichtige Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der Fitnessstudiobetreiberin. Ohne voriger Absprache wird ein Dienstleistungsersatz eingefordert.

5.7.       Die fL  ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung der Mitglieder zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung der einzelnen Mitglieder. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

5.8.       Die fL kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen der Fitnessstudiobetreiberin und ihrer Mitarbeiter*innen spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein der Mitglieder und liegt in deren eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5.9.       Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden den Mitgliedern gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung durch Arbeitgeber*innen) als Trainingszeit gutgeschrieben. Die Abwesenheit muss mind. 2 Wochen betragen.

6.        Öffnungszeiten

6.1         Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Sonntag:                        fitLounge Debant: 00:00 bis 24:00 Uhr

                                                 fitLounge Light Lienz: 07:00 bis 22:00 Uhr

betreute Zeiten:                           laut Aushang in den Studios

6.1.       Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in den Fitnessstudios zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

7.         Entgelt

7.1.       Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils zum Fälligkeitsdatum (Vertragsbeginn) im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Vorzugsweise sind Entgelte bargeldlos zu bezahlen, dazu ist eine Sepa Lastschrift Einwilligung notwendig!

7.2.       Die Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr/sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist die fL berechtigt, den Mitgliedern die Kosten der Bankrücklastschrift und den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.

7.3.       Bei Zahlungsverzug der Mitglieder ist die fL berechtigt, den Mitgliedern den Zutritt zu verwehren. Zudem behält sich die fL das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.4.       Im Falle des Zahlungsverzuges ist die fL berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Kosten in der Höhe von bis zu € 50,- geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

7.5.       Die fL behält sich das Recht vor, den Mitgliedern allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

7.6.    Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.

8.         Vertragsdauer, Ruhezeiten und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

8.1.    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate bzw. 1 Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie der fl als Vertragspartner vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen ist.

8.2.    Der Mitgliedsvertrag für einen Monatstarif wird für die Mindestlaufzeit von 1 Monat abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um einen weiteren Vertragsmonat auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner*innen sind jederzeit berechtigt, den Monatsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats zu kündigen. Die Mitglieder haben ihre/seine Kündigungserklärung an die fL zu richten.

8.3.    Der Mitgliedsvertrag für einen Jahresvertrag wird für die Mindestlaufzeit von                12 Beitragsmonaten (BM) abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch jeweils um weitere 6 BM auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner*innen sind jederzeit berechtigt, den Tarif mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums zu kündigen. Die Mitglieder haben ihre/seine Kündigungserklärung schriftlich an die fL zu richten. (Vertragsverlängerung angelehnt an die Entscheidung des OGH 5 Ob 205/13b).

8.4.    Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, wie Elektrolytgetränke, Solarium, Infrarot, Kurse und Sauna nicht enthalten. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag. Zusatzmodule können zum Mitgliedsbeitrag gebucht werden.

8.5.    Das Nichtbenutzen der Einrichtungen der fL-Fitnessstudios berechtigt die Mitglieder nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Bei der Nichtinanspruchnahme der Trainingsangebote und der angebotenen Kurse und Veranstaltungen der fL haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Kürzung des Mitgliedsbeitrages.

8.6.    Die fL kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

8.6.1.      die Mitglieder mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug sind und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

8.6.2.      die Mitglieder wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

8.6.3.      die Mitglieder in den Fitnessstudios eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzen.

8.7.    Die Mitglieder können den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

8.7.1.      die Mitglieder aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert werden; oder

8.7.2.      die Mitglieder nach Abschluss des Fitnessvertrages von einer Schwangerschaft erfahren.

8.7.3.      Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

8.8.    Für die Dauer der Aussetzung sind die Mitglieder von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können von den Mitgliedern während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nehmen Mitglieder trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen der Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

8.9.    Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

8.10.Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, können die Mitglieder den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

8.11.Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8.12.Nach Beendigung einer Mitgliedschaft ist die MemberCard ungültig bzw. nicht mehr für Eintritte nutzbar. Im Falle eines Neubeginns in Form eines Monats- oder Jahresvertrages gilt Punkt 3.4.

8.13.Ein Umstieg von einem Monats- auf ein Jahresabo ist kostenlos.

8.14.Eine Ruhezeit ist nur bei der Jahreskarte 1x Jährlich möglich (max. 3 Monate). Diese Ruhemonate werden automatisch angehängt – somit kann sich die Laufzeit bis auf 15 Monate erstrecken, um die 12 BM zu erfüllen.

8.15.Die Mitglieder sind berechtigt bei einem Wohnortswechsel in mehr als 50 km Entfernung zu den fL-Fitnessstudios gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

9.        Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in den Fitnessstudios bekannt zu machen. Ungeachtet dessen, hat die Fitnessstudiobetreiberin Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

10.     Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

10.1.   Der Fitnessvertrag kann auch über die Website der fL abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „absenden“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande.

10.2.Verbraucher*innen können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Verbraucher*innen die Fitnessstudiobetreiberin  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

10.3.Wenn eine/ein Verbraucher*in den Vertrag widerruft, wird die Fitnessstudiobetreiberin sämtliche Zahlungen, die von den Verbraucher*innen geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs bei der Fitnessstudiobetreiberin eingegangen ist, zurückzahlen.

11.     Änderung der AGB

11.1.Die fL behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen. Es gelten immer die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.2.Die fL wird die Mitglieder rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.

11.3.Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Mitglieder den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widersprechen. Die fL  wird die Mitglieder gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

12.      Schlussbestimmungen

12.1.Die Mitglieder haben bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.

12.2.Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

12.3.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

12.4.Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz der Fitnessstudiobetreiberin liegt.

13.     Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher*innen)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

AN:

Fuchs Fitness GmbH

Andrä Idl Straße 8

9990 Nusssdorf-Debant

e-mail:  info@fitlounge.at

Tel: 0676 4704284

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen